Index
10/10 GrundrechteNorm
FrG 1997 §14 Abs2;Rechtssatz
Art 4 StGG betrifft die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes. Diese Bestimmung räumt Ausländern kein Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet ein (vgl das E VfGH 11.3.1961, VfSlg 3913/1961). Soweit der Fremde auf Grund seines französischen Titels in Österreich aufenthaltsberechtigt ist, würde seine Freizügigkeit im Bundesgebiet auch keiner Beschränkung unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190013.X10Im RIS seit
26.11.2001