Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/18/0327 99/18/0328Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/18/0239 E 19. Oktober 1999 RS 1Stammrechtssatz
Der Fremde hat initiativ, untermauert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungsmittel nachzuweisen, dass er nicht nur über die Mittel zur kurzfristigen Bestreitung seines Unterhalts verfügt, sondern auch entsprechend zu belegen, dass ein Unterhalt für die beabsichtigte Dauer seines Aufenthaltes gesichert erscheint (Hinweis E 19. 2.1997, 96/21/0201, ergangen zum FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999180329.X01Im RIS seit
03.04.2001