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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §20 Abs4 Z4;Rechtssatz
Die durch die Abwehr eines von einem Dritten gegen die Verlassenschaft geltend gemachten Anspruches entstandenen Prozesskosten sind nicht Kosten eines wegen des Erwerbes geführten Rechtsstreites, sondern Kosten eines für den Nachlass geführten Rechtsstreites. Es sollte ein gegen den Nachlass gerichtlich geltend gemachter Anspruch abgewehrt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997160214.X04Im RIS seit
21.12.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013