RS Vwgh 2000/5/11 97/16/0214

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Veröffentlicht am 11.05.2000
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §20 Abs4 Z4;

Rechtssatz

Die durch die Abwehr eines von einem Dritten gegen die Verlassenschaft geltend gemachten Anspruches entstandenen Prozesskosten sind nicht Kosten eines wegen des Erwerbes geführten Rechtsstreites, sondern Kosten eines für den Nachlass geführten Rechtsstreites. Es sollte ein gegen den Nachlass gerichtlich geltend gemachter Anspruch abgewehrt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997160214.X04

Im RIS seit

21.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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