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32 SteuerrechtNorm
KStG 1988 §5 Z14;Rechtssatz
Aus Art XXVII § 2 SteuerreformG 1993 ergibt sich, dass (allein) Rechtsvorgänge von den Stempegebühren und Rechtsgebühren sowie von der Kapitalverkehrsteuer befreit sind, mit denen Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd §6b KStG 1988 erworben wurden. Dem Gesetz kann kein Anhaltspunkt entnommen werden, dass neben Rechtsvorgängen über den Erwerb von derartigen Beteiligungen auch weitere Rechtsvorgänge von den bezeichneten Abgaben befreit sein sollten, die in einem bloß wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang selbst stehen. Rechtsgeschäfte, die der Finanzierung des Beteiligungserwerbs dienen, sind damit nach Art XXVII § 2 SteuerreformG 1993 nicht von den Abgaben befreit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160521.X01Im RIS seit
21.12.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013