RS Vfgh 2000/11/27 B1948/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2000
beobachten
merken

Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7200 Beschaffung, Vergabe

Norm

B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter auf Grund Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §2 Abs1 lita Tir VergabeG mit E v 27.11.00, G91/00. Zuständigkeit der belangten Behörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht mehr gegeben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Behördenzuständigkeit, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:B1948.1999

Dokumentnummer

JFR_09998873_99B01948_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten