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L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergNorm
B-VG Art119a Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/17/0237 B 29. März 1990 RS 1Stammrechtssatz
Eine Bindung an die einem kassatorischen aufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheid beigegebene Begründung besteht nur insoweit, als letztere für die Aufhebung des mit Vorstellung bekämpften gemeindebehördlichen Bescheides tragend ist, wobei es einer ausdrücklich geäußerten Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde bedarf (Hinweis B 10.11.1989, 87/17/0384).
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995170385.X01Im RIS seit
02.07.2001