RS Vfgh 2000/11/27 B2985/97

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8200 Bauordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Abweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Ausspruch im E v 27.11.00, V55/00, dass der Bebauungsplan der Gemeinde Hallwang vom 27.12.96, soweit er auf einem Grundstück die Baugrenzlinie der Garage zum benachbarten Grundstück festlegt, nicht als gesetzwidrig aufgehoben wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:B2985.1997

Dokumentnummer

JFR_09998873_97B02985_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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