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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/17/0093 98/17/0092Rechtssatz
Ein Verbringen des Fahrzeuges ohne Wissen und Willen des (hier deutschen) Zulassungsbesitzers nach Österreich wäre nach der allgemeinen Lebenserfahrung derart unwahrscheinlich, dass diesbezügliche Erhebungen nur durch konkrete Tatsachenbehauptungen indiziert wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998170091.X04Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011