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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
B-VG Art9 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/17/0093 98/17/0092Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/17/0348 E 27. Oktober 1997 VwSlg 7231 F/1997 RS 2Stammrechtssatz
Bei der nach dem Wr ParkometerG zu entrichtenden Abgabe handelt es sich um eine der in Art 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der BRD über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249, erwähnten öffentlichen Abgaben, die von einer Gemeinde erhoben wird. Gemäß Art 1 Abs 2 Z 1 des Amtshilfevertrages und Rechtshilfevertrages in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526, ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Zustellung einer Lenkerauskunftsanfrage gemäß § 1a Wr ParkometerG nach dem Vertrag BGBl 1955/249 zu beurteilen. Die völkerrechtliche Berechtigung zur Zustellung im unmittelbaren Postweg ergibt sich aus dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens gemäß Art 15 des Vertrages 1955/249; ein Widerruf des Einverständnisses hinsichtlich Lenkerauskunftsanfragen iSd § 1a Wr ParkometerG wurde von der BRD bisher nicht erklärt (Hinweis E 27.6.1997, 97/02/0220 zu § 103 Abs 2 KFG), weshalb KEINE völkerrechtlichen Bedenken gegen die Zustellung in der BRD im unmittelbaren Postweg bestehen.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998170091.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011