RS Vfgh 2000/11/27 G79/00

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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Index

26 Gewerblicher Rechtsschutz
26/01 Wettbewerbsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
BG über die Preisbindung bei Büchern
VfGG §62 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung des Gesetzes über die Preisbindung bei Büchern wegen zu weit gefaßten Anfechtungsantrages

Rechtssatz

Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, BGBl I 45/2000.

Es ist offenkundig, daß ausgehend vom Antragsvorbringen keineswegs alle Bestimmungen des angefochtenen Gesetzes derart beschaffen sind, daß sie im Sinne des Art140 Abs1 B-VG bzw §62 VfGG unmittelbar in die Rechtssphäre der antragstellenden Gesellschaft eingreifen können.

Insbesondere beträfe die beantragte Aufhebung nicht nur die die Letztverkäufer treffende Preisbindung, sondern auch die Verlegern und Importeuren in §3 und §4 auferlegte Pflicht der Preisfestsetzung und der Bekanntmachung des Letztverkaufspreises sowohl für (deutschsprachige) Bücher als auch für Musikalien. Diese Teile des Gesetzes (und die darauf bezugnehmenden Teile des Sanktionen nach dem UWG anordnenden §7) greifen in die Rechtssphäre der antragstellenden Gesellschaft, die nach ihrem eigenen Vorbringen, "unter anderem Bücher vertreibt", offenkundig nicht ein.

Entscheidungstexte

  • G 79/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.2000 G 79/00

Schlagworte

Preisrecht, Preisbindung, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:G79.2000

Dokumentnummer

JFR_09998873_00G00079_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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