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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1 Z2;Rechtssatz
Im Fall einer Betriebsverpachtung liegt die Aufgabe des Gewerbebetriebes in konkret gegebenen Fällen stets dann vor, wenn die Gesamtheit der dafür maßgebenden Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Verpächter seinen Gewerbebetrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird; nicht nötig hingegen ist es, dass letzteres wegen rechtlicher oder sachlicher Unmöglichkeit für immer ausgeschlossen ist (Hinweis E 16.1.1999, 97/14/0089).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150009.X01Im RIS seit
20.11.2000