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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der - theoretische - Umstand, dass es auch möglich sei, eine Gastgewerbekonzession wieder zu erlangen oder "bei Wiedereröffnung des Lokales" die Gewerbepension nicht mehr zu beanspruchen, reicht dafür, dass in der Betriebsverpachtung KEINE Betriebsaufgabe zu sehen ist, ebenso wenig aus, wie die Tatsache, dass die Verbindlichkeiten nicht an den Pächter übertragen worden seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150009.X02Im RIS seit
20.11.2000