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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §14;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0209 2Stammrechtssatz
Der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst stünde im gegebenen Zusammenhang nur ein rechtskräftiger Bescheid, mit dem ein Aufschub bewilligt worden ist, rechtlich entgegen, nicht aber ein vor dem VwGH bekämpfter, abschlägiger Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110007.X01Im RIS seit
20.11.2000