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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Die Anwendung der Tarifbegünstigungen des § 36 EStG 1988 setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragfähig zu machen. Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlass wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis E 23.1.1997, 93/15/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140311.X03Im RIS seit
22.05.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013