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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass für die Entziehung der Lenkberechtigung unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles eine kürzere Zeit als eine Zeit von 18 Monaten von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides an unter Nichteinrechnung allfälliger Haftzeiten hinreichend gewesen wäre (hier in Zusammenhang mit einem Suchtgiftdelikt)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110375.X01Im RIS seit
20.11.2000