RS Vwgh 2000/5/23 99/11/0332

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Veröffentlicht am 23.05.2000
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Index

L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Salzburg
14/02 Gerichtsorganisation
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

ASGG §65 Abs1 Z3;
ASGG §70;
BPGG 1993 §13 Abs1 idF 1996/201;
BPGG 1993 §13 Abs2 idF 1996/201;
SHG Slbg 1975 §17;
SHG Slbg 1975 §6;
SHG Slbg 1975 §8;

Rechtssatz

Es handelt sich bei der Entscheidung über den Pflegegeldanspruch gegenüber dem Pflegebedürftigen nicht um eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 Abs 1 Z 3 iVm § 70 ASGG. Eine Ersatzleistung wurde im Beschwerdefall vom Träger der Sozialhilfe nicht geltend gemacht. Die Geltendmachung einer Ersatzleistung wäre aber Voraussetzung für eine Klage nach den genannten Gesetzesstellen gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110332.X03

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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