RS Vwgh 2000/5/24 99/12/0245

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2000
beobachten
merken

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §4 Abs7 idF 1997/I/138;
PG 1965 §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs 4 Z 3 iVm Abs 7 PG ist die Zumutbarkeit von Verweisungstätigkeiten nicht zu prüfen, weil bei den genannten Bestimmungen - im Gegensatz zu § 9 Abs 1 PG - eine derartige Zumutbarkeitsprüfung nicht vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120245.X01

Im RIS seit

18.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten