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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Rechtssatz
Bei einem von Amts wegen durchgeführten Verfahren kommt es lediglich darauf an, ob die im § 14 Abs 1 und 3 BDG 1979 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist daher unerheblich, ob das Verhalten des Beamten im Ruhestandsversetzungsverfahren durchgängig so zu verstehen war, dass er mit der von Amts wegen geplanten und letztlich dann auch durchgeführten Ruhestandsversetzung einverstanden war oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000120028.X06Im RIS seit
20.11.2000