RS Vwgh 2000/5/24 2000/12/0028

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Veröffentlicht am 24.05.2000
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Rechtssatz

Bei einem von Amts wegen durchgeführten Verfahren kommt es lediglich darauf an, ob die im § 14 Abs 1 und 3 BDG 1979 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist daher unerheblich, ob das Verhalten des Beamten im Ruhestandsversetzungsverfahren durchgängig so zu verstehen war, dass er mit der von Amts wegen geplanten und letztlich dann auch durchgeführten Ruhestandsversetzung einverstanden war oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120028.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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