RS Vwgh 2000/5/24 2000/12/0028

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Veröffentlicht am 24.05.2000
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Rechtssatz

Ergibt der im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung maßgebende Gesundheitszustand, dass der Beamte nicht mehr in der Lage ist, die konkreten dienstlichen Aufgaben seines Arbeitsplatzes (Primärprüfung) in diesem Sinne zu erfüllen, dann ist zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Zuweisung eines tauglichen Verweisungsarbeitsplatzes nach § 14 Abs 3 BDG 1979 in Betracht kommt (Sekundärprüfung). Dabei spielt unter anderem auch die körperliche und geistige Verfassung des Beamten eine Rolle (vgl zu den Voraussetzungen für einen tauglichen Verweisungsarbeitsplatz näher das E 26.2.1997, 96/12/0242; VwSlg 14625 A/1997).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120028.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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