RS Vwgh 2000/5/25 99/16/0379

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
LAO Tir 1984 §156 Abs1;

Rechtssatz

Die Amtshandlung muss, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160379.X01

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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