RS Vwgh 2000/5/25 99/07/0072

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §102 Abs1 litd;
WRG 1959 §13 Abs3;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070072.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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