RS Vwgh 2000/5/25 2000/16/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2
ErbStG §18

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/16/0067
2000/16/0068
2000/16/0069
2000/16/0070
2000/16/0071

Rechtssatz

Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld kommt es auf den Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung an, keinesfalls aber auf den Zeitpunkt der Erstellung einer grundbuchs- und firmenbuchsfähigen Urkunde.

Schlagworte

Abgabenrechtliche Grundsätze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160066.X02

Im RIS seit

23.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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