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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z2Beachte
Rechtssatz
Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld kommt es auf den Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung an, keinesfalls aber auf den Zeitpunkt der Erstellung einer grundbuchs- und firmenbuchsfähigen Urkunde.
Schlagworte
Abgabenrechtliche GrundsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160066.X02Im RIS seit
23.08.2021Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021