Index
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0295 B 25. November 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/17/0066 E 27. September 1994 RS 6(hier Wr GetränkesteuerG 1992 anzuwenden)Stammrechtssatz
In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160239.X02Im RIS seit
07.09.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012