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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Enthält der Regulierungsplan Festlegungen über das Ausmaß bzw den Umfang der Nutzungsrechte der Mitglieder der Agrargemeinschaft, ist diese Urkunde zunächst jedenfalls für die Ausübung dieser Rechte maßgebend, weil sie die Rechtsgrundlage für das Anteilsrecht und Nutzungsrecht selbst bildet. Nur insoweit dieser Regulierungsplan mangels hinreichender Bestimmtheit auslegungsbedürftig ist, können andere Beweismittel - soweit vorhanden - zur Feststellung des Ausmaßes und Umfanges der begründeten Rechte herangezogen werden (Hinweis E 26.5.1992, 91/07/0089).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070157.X02Im RIS seit
11.07.2001