RS Vwgh 2000/5/25 99/07/0072

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Ein Fischereiberechtigter kann lediglich Maßnahmen zum Schutz der Fischerei fordern. Die Forderung nach Untersuchung der Auswirkungen des Projektes auf die Wasserqualität eines Baches stellt keine solche Forderung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070072.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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