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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Fischereiberechtigter kann lediglich Maßnahmen zum Schutz der Fischerei fordern. Die Forderung nach Untersuchung der Auswirkungen des Projektes auf die Wasserqualität eines Baches stellt keine solche Forderung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070072.X07Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
05.09.2016