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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §19Beachte
Rechtssatz
Zur Wertermittlung von übergebenen Gesellschaftsanteilen ist festzustellen, dass bei der Schenkung eines gewerblichen Unternehmens oder eines Anteiles daran keineswegs der Einheitswert des Unternehmens maßgeblich ist (Hinweis E 22. 1.1987, 86/16/0018; E 19.8.1997, 96/16/0171). Nach stRsp ergibt sich die Höhe des Betriebsvermögens aus der Summe der einzelnen mit dem Teilwert bewerteten beweglichen Wirtschaftsgüter zuzüglich der mit dem Einheitswert bewerteten Betriebsgrundstücke abzüglich der mit dem Teilwert bewerteten Verbindlichkeiten. Dabei folgt insb aus § 6 Abs 1 BewG, wonach Lasten oder Schulden, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, nicht berücksichtigt werden, dass Rückstellungen nicht als Verbindlichkeiten abzugsfähig sind.
Schlagworte
Abgabenrechtliche GrundsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160066.X03Im RIS seit
23.08.2021Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021