RS Vwgh 2000/5/25 99/07/0003

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §6;
WRG 1959 §137 Abs3 litg;

Rechtssatz

Der Beschuldigte hätte vor Beginn der Arbeiten (hier Errichtung eines Kanalstranges) infolge der vorherzusehenden Gefahr für den in der Folge auch tatsächlich beschädigten und örtlich nahe liegenden Kanal entsprechende Vorsorge treffen müssen (Hinweis E 24.10.1989, 89/05/0137), um Notstand oder Putativnotstand zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070003.X10

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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