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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §6;Rechtssatz
Der Beschuldigte hätte vor Beginn der Arbeiten (hier Errichtung eines Kanalstranges) infolge der vorherzusehenden Gefahr für den in der Folge auch tatsächlich beschädigten und örtlich nahe liegenden Kanal entsprechende Vorsorge treffen müssen (Hinweis E 24.10.1989, 89/05/0137), um Notstand oder Putativnotstand zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070003.X10Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010