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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Durch eine überflüssige Auflage können die Beschwerdeführer - sie erheben Einwendungen gegen die der mitbeteiligten Partei erteilte wasserrechtliche Bewilligung - nicht in Rechten verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070072.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
05.09.2016