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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §21;Rechtssatz
Ein Antrag auf Unterlassung der Benutzung von Weidegründen, welche auf Grund eines Regulierungsplanes (siehe § 65 Tir FlVfLG 1996) einem anderen Mitglied der Agrargemeinschaft zur Nutzung zugewiesen worden sind, durch ein nichtberechtigtes Mitglied einer Agrargemeinschaft ist zulässig (Hinweis E 26.5.1992, 91/07/0089; E 14.5.1997, 96/07/0200); ein darüber von den Agrarbehörden abzuführendes Verfahren ist gem § 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 eine Streitigkeit zwischen Mitgliedern untereinander aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070157.X01Im RIS seit
11.07.2001