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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/02/0377 99/02/0378 99/02/0379 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/02/0046 E 26. Mai 2000 Besprechung in:ZfV 2001, 30 - 35;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0225 E 27. Oktober 1987 VwSlg 12569 A/1987 RS 3Stammrechtssatz
Durch den auf Zurückweisung (statt richtig auf Abweisung) lautenden Bescheidspruch wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Antrag der Sache nach - für sie erkennbar - abgewiesen wurde.
Schlagworte
Rechtsverletzung sonstige FälleMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999020376.X05Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
22.07.2011