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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen ein Disziplinarverfahren einstellenden Bescheid mangels BeschwerRechtssatz
Wie sich aus dem Sachverhalt ergibt, wurden mit dem bekämpften Bescheid gegen den Beschwerdeführer eingeleitete Disziplinarverfahren eingestellt. Dieser Bescheid hat keine (nachteilige) Bedeutung für den Einschreiter, sodass er auch nicht durch ihn belastet sein kann. Dem Beschwerdeführer fehlt es daher an der Beschwer, um den Bescheid beim Verfassungsgerichtshof anfechten zu können. Die Beschwerde ist daher mangels Legitimation als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Verfahren, Einstellung, Unabhängiger Verwaltungssenat, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1742.2000Dokumentnummer
JFR_09998872_00B01742_01