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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Maßstab für die Erteilung einer Rodungsbewilligung ist das Ausmaß der öffentlichen Interessen an der Walderhaltung einerseits und der öffentlichen Interessen an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche andererseits. Davon ausgehend erscheint der Begriff der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art 6 Abs 1 MRK in Ansehung des Verfahrens um die Erteilung einer Rodungsbewilligung nicht verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997100036.X06Im RIS seit
19.04.2001