RS Vwgh 2000/5/29 97/10/0231

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2000
beobachten
merken

Index

L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG Krnt 1986 §57 Abs1;
VStG §5;

Rechtssatz

Anders als im Strafverfahren geht es beim Wiederherstellungsauftrag gemäß § 57 Krnt NatSchG 1986 nicht darum, ob die Vornahme einer Anschüttung auf dem Grundstück dem Verpflichteten subjektiv vorzuwerfen ist, sondern allein um den objektiven Tatbestand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997100231.X03

Im RIS seit

18.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten