RS Vwgh 2000/5/29 97/10/0083

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Veröffentlicht am 29.05.2000
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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
NatSchG Krnt 1986 §9 Abs2 litb;

Rechtssatz

Bei den Fragen des Vorkommens von Tierarten in bestimmten Bereichen und der Eignung eines Gebietes als Lebensraum bestimmter Tierarten handelt es sich um Fachfragen, die die Behörde auf Grund von Befund und Gutachten eines Sachverständigen zu lösen hat.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997100083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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