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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/10/0043 E 11. Mai 1987 RS 2Stammrechtssatz
Ein in der Agrarstrukturverbesserung begründetes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche ist dann zu bejahen, wenn die Rodung eine Maßnahme darstellt, die für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter dem Gesichtspunkt der Existenzsicherung dieses Betriebes oder dem gleichermaßen bedeutsamen Blickwinkel der Erfordernisse eines zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebes notwendig ist (Hinweis E vom 9.7.1985, 85/07/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997100036.X01Im RIS seit
19.04.2001