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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §82 Abs1;Rechtssatz
Nach der diesbezüglich weiter zu berücksichtigenden Rechtsprechung zu Art IX Abs 1 Z 2 EGVG berechtigt das Vorbringen des Rechtsstandpunktes nicht, durch schreiendes und gestikulierendes Verhalten gegenüber einem in Ausübung seines Dienstes befindlichen Amtsorgan die durch das Gesetz gesetzten Grenzen zu überschreiten (Hinweis E vom 25.11.1985, 85/10/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000100038.X02Im RIS seit
20.11.2000