RS Vwgh 2000/5/30 96/05/0166

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Veröffentlicht am 30.05.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §52 Abs2;
AVG §76 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall dem Bauwerber der Ersatz der Barauslagen für die vom herangezogenen nichtamtlichen Sachverständigen angesprochene Gebühr nicht hätte vorgeschrieben werden dürfen, weil der nichtamtliche Sachverständige zu Unrecht bestellt wurde.

Schlagworte

Gebühren Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996050166.X06

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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