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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall dem Bauwerber der Ersatz der Barauslagen für die vom herangezogenen nichtamtlichen Sachverständigen angesprochene Gebühr nicht hätte vorgeschrieben werden dürfen, weil der nichtamtliche Sachverständige zu Unrecht bestellt wurde.
Schlagworte
Gebühren KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996050166.X06Im RIS seit
02.07.2001