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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/05/0017 E 26. Juni 1990 RS 1Stammrechtssatz
Wurde während des Baubewilligungsverfahrens von der Baubehörde erster Instanz eine Bausperre verhängt, so ist nach der Rechtslage in OÖ diese Bausperre bei der Erlassung des Bescheides über die beantragte Baubewilligung zu beachten (Hinweis E 31.5.1988, 87/05/0142).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996050247.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2013