RS Vwgh 2000/5/30 96/05/0247

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2000
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauO OÖ 1994 §30 Abs6;
BauO OÖ 1994 §45 Abs1;
BauO OÖ 1994 §45 Abs2;
BauRallg;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0017 E 26. Juni 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde während des Baubewilligungsverfahrens von der Baubehörde erster Instanz eine Bausperre verhängt, so ist nach der Rechtslage in OÖ diese Bausperre bei der Erlassung des Bescheides über die beantragte Baubewilligung zu beachten (Hinweis E 31.5.1988, 87/05/0142).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996050247.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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