RS Vwgh 2000/5/31 98/13/0149

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §1 Abs3;
BewG 1955 §14;
BewG 1955 §15;
BewG 1955 §16;
BewG 1955 §17;
BewG 1955 §57;
BewG 1955 §68 Abs1;
VermStG §4 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0150 E 31. Mai 2000

Rechtssatz

Die zu einem gewerblichen Betrieb gehörigen Wirtschaftsgüter sind gem § 68 Abs 1 BewG (nur) "in der Regel" mit dem Teilwert anzusetzen. Diese Regel erleidet aber unter anderem durch die in den §§ 14 bis 17 BewG enthaltenen Bewertungsvorschriften für bestimmte Wirtschaftsgüter eine Ausnahme. Gem § 1 Abs 3 BewG gilt diese Ausnahme auch bei der Bewertung des Betriebsvermögens, da § 57 bis § 68 BewG keine Bestimmung enthalten, die die Anwendung von § 14 bis § 17 BewG ausdrücklich ausschließen würde (Hinweis Twaroch/Frühwald/Wittmann, BewG/2, 364 mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130149.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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