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32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §1 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0150 E 31. Mai 2000Rechtssatz
Die zu einem gewerblichen Betrieb gehörigen Wirtschaftsgüter sind gem § 68 Abs 1 BewG (nur) "in der Regel" mit dem Teilwert anzusetzen. Diese Regel erleidet aber unter anderem durch die in den §§ 14 bis 17 BewG enthaltenen Bewertungsvorschriften für bestimmte Wirtschaftsgüter eine Ausnahme. Gem § 1 Abs 3 BewG gilt diese Ausnahme auch bei der Bewertung des Betriebsvermögens, da § 57 bis § 68 BewG keine Bestimmung enthalten, die die Anwendung von § 14 bis § 17 BewG ausdrücklich ausschließen würde (Hinweis Twaroch/Frühwald/Wittmann, BewG/2, 364 mwH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130149.X05Im RIS seit
14.01.2002