RS Vwgh 2000/5/31 99/18/0398

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
FrG 1997 §36;
FrG 1997 §39;

Rechtssatz

Bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes handelt es sich um einen vom übrigen Inhalt des angefochtenen Bescheides nicht trennbaren Abspruch (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0189, ergangen zum FrG 1993).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180398.X01

Im RIS seit

04.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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