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20/08 UrheberrechtNorm
BewG 1955 §79 Abs2;Rechtssatz
Werknutzungsrechte an Werken der Tonkunst, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen erworben wurden, unterliegen insoweit, als sie einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen wurden, der Vermögenssteuer. Bei solchen Werknutzungsrechten handelt es sich um selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130133.X02Im RIS seit
14.01.2002