RS Vwgh 2000/5/31 98/08/0315

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1994/314;
AlVG 1977 §16 Abs1 litg idF 1992/416;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Nach dem § 12 Abs 4 AlVG idF BGBl Nr 1994/314 kommt die (nicht im Ermessen der Behörde stehende) Zulassung einer Ausnahme vom Ausschluss des Arbeitslosengeldes nach § 12 Abs 3 lit f AlVG nur mehr in Betracht, wenn schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine in § 12 Abs 4 AlVG näher bestimmte Parallelität einer Ausbildungsmaßnahme im Sinne des § 12 Abs 3 lit f legcit und des (der) dem Eintritt der Arbeitslosigkeit vorangegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (Beschäftigungsverhältnisse) bestanden hat

(Hinweis E 22.10.1996, 96/08/0125). Fehlt eine solche Parallelität, so darf keine Ausnahme erteilt werden (hier: der Besuch eines Postgraduate Studiums entspricht einem Lehrgang im Sinne des § 12 Abs 3 lit f AlVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080315.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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