RS Vwgh 2000/5/31 97/13/0228

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Berücksichtigt man, dass zumindest im Wesentlichen eine der Privatsphäre zurechenbare Reise vorlag, führte dies unter Berücksichtigung der Nichtabzugsfähigkeit von Mischreisen (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031; E 26. 6. 1990, 89/14/0106; E 21.10.1993, 92/15/0150) dazu, dass auch jenen Kosten, die anteilig auf einen ausschließlich beruflichen Zwecken gewidmeten Reiseabschnitt entfielen, die steuerliche Berücksichtigung zu versagen war (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130228.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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