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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Berücksichtigt man, dass zumindest im Wesentlichen eine der Privatsphäre zurechenbare Reise vorlag, führte dies unter Berücksichtigung der Nichtabzugsfähigkeit von Mischreisen (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031; E 26. 6. 1990, 89/14/0106; E 21.10.1993, 92/15/0150) dazu, dass auch jenen Kosten, die anteilig auf einen ausschließlich beruflichen Zwecken gewidmeten Reiseabschnitt entfielen, die steuerliche Berücksichtigung zu versagen war (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130228.X01Im RIS seit
27.11.2000