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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/08/0097 E 16. September 1997 RS 6Stammrechtssatz
Lehrgänge privater Veranstalter sind nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 lit f AlVG ausgeschlossen (Hinweis E 21.3.1995, 94/08/0123; betreffend einen WIFI-Kurs). Voraussetzung der Gleichbehandlung solcher Lehrgänge mit gesetzlich geregelten Lehrgängen ist jedoch, daß sie diesen auch sachlich gleichen und daher als vom Zweck des § 12 Abs 3 lit f AlVG mitumfaßt angesehen werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080258.X06Im RIS seit
14.02.2002