RS Vwgh 2000/5/31 96/08/0258

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0097 E 16. September 1997 RS 6

Stammrechtssatz

Lehrgänge privater Veranstalter sind nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 lit f AlVG ausgeschlossen (Hinweis E 21.3.1995, 94/08/0123; betreffend einen WIFI-Kurs). Voraussetzung der Gleichbehandlung solcher Lehrgänge mit gesetzlich geregelten Lehrgängen ist jedoch, daß sie diesen auch sachlich gleichen und daher als vom Zweck des § 12 Abs 3 lit f AlVG mitumfaßt angesehen werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080258.X06

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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