RS Vwgh 2000/5/31 98/13/0149

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

20/08 Urheberrecht
32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §79 Abs2;
UrhG §24 Abs1;
VermStG §1;
VermStG §2;
VermStG §4 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0150 E 31. Mai 2000

Rechtssatz

Bei Urheberrechten an Werken der Tonkunst, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen erhoben wurden, handelt es sich um selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter (Hinweis E 31.5.2000, 98/13/0133). Die fehlende Veräußerbarkeit der Werknutzungsrechte steht der Annahme eines bewertbaren Wirtschaftsgutes nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130149.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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