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L92207 Pflegegeld TirolNorm
PGG Tir 1997 §20 Abs1;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nicht über den von der Beschwerdeführerin behaupteten Anspruch auf Gewährung eines Pflegegeldes nach dem Tir PGG 1997 entschieden, sondern die Zuständigkeit zu einer solchen Entscheidung verneint. Dies hat ungeachtet der weit gefassten Formulierung des § 20 Abs 1 Tir PGG 1997 die Zulässigkeit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde zur Folge (vgl dazu das Erkenntnis vom 14.10.1997, 97/08/0410, und Pfeil, Bundespflegegeldgesetz, 223).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080403.X01Im RIS seit
08.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009