RS Vwgh 2000/5/31 97/08/0403

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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L92207 Pflegegeld Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

PGG Tir 1997 §20 Abs1;
PGG Tir 1997 §23;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nicht über den von der Beschwerdeführerin behaupteten Anspruch auf Gewährung eines Pflegegeldes nach dem Tir PGG 1997 entschieden, sondern die Zuständigkeit zu einer solchen Entscheidung verneint. Dies hat ungeachtet der weit gefassten Formulierung des § 20 Abs 1 Tir PGG 1997 die Zulässigkeit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde zur Folge (vgl dazu das Erkenntnis vom 14.10.1997, 97/08/0410, und Pfeil, Bundespflegegeldgesetz, 223).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080403.X01

Im RIS seit

08.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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