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20/08 UrheberrechtNorm
BewG 1955 §79 Abs2;Rechtssatz
Dem Umstand, dass das Entgelt für den Erwerb der Werknutzungsrechte in wiederkehrenden Leistungen besteht, kommt für die Beurteilung der Vermögensteuerpflicht der erworbenen Werknutzungsrechte keine Bedeutung zu. Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei der Überlassung der Werknutzungsrechte um ein "schwebendes Geschäft" handelt, ist für die Beurteilung der Vermögensteuerpflicht der Werknutzungsrechte gleichfalls unmaßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130133.X03Im RIS seit
14.01.2002