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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/21/0333 E 6. November 1998 RS 1 (hier Bescheid betreffend Aufenthaltsverbot nach dem FrG 1993)Stammrechtssatz
Wurde ein Bescheid betreffend eine Ausweisung nach § 17 Abs 1 FrG 1993 nach dem 1.1.1998 zugestellt, so wurde er bereits im zeitlichen Geltungsbereich des FrG 1997 erlassen. Die Beh hat somit ihre Entscheidung auf eine nicht (mehr) anzuwendende Vorschrift gestützt. Deshalb leidet dieser Bescheid an einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit, die vom VwGH von Amts wegen wahrzunehmen ist (Hinweis E 14.4.1994, 93/18/0607-610, ergangen zum FrG 1993).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998180048.X01Im RIS seit
11.07.2001