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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0125 E 22. Oktober 1996 RS 4Stammrechtssatz
Die für die Abgrenzung einer Ausbildung iSd § 12 Abs 3 lit f und Abs 4 AlVG von einer Schulungsmaßnahme nach § 12 Abs 5 AlVG relevante Frage der umfassenden Inanspruchnahme durch die Ausbildung ist nach den jeweiligen Ausbildungsvorschriften und nicht nach der konkret-individuellen Art, wie der Auszubildende der Ausbildung obliegt, zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080258.X04Im RIS seit
14.02.2002