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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/08/0145 E 21. September 1993 RS 2 (hier: Betrieb der Ehegattin)Stammrechtssatz
Eine GmbH kann aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person, somit als eigenständiges Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten auch bei einer maßgeblichen Beteiligung des Sohnes des Arbeitslosen nicht als ein "Betrieb des Kindes" iSd § 12 Abs 3 AlVG angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080024.X01Im RIS seit
18.10.2001